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Versicherungsschutz

Beschreibung

Sollten Ihnen aufgrund des Zustandes gemeindlicher Verkehrsflächen oder des Handelns eines gemeindlichen Mitarbeiters ein Schaden entstanden sein, so besteht (evtl.) ein Anspruch gegen die Gemeinde. Für diese Fälle ist die Gemeinde haftpflichtversichert. Bei Unfällen mit gemeindlichen Fahrzeugen wenden Sie sich bitte an Herrn Nießen. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen